Transparente Kosten & Finanzierung
ein bewilligter Pflegegrad bedeutet, dass unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechenbar sind. Wir helfen Ihnen, alle Ihnen zustehenden Budgets optimal zu nutzen.
Kostenloses Kennlerngespräch
In einem unverbindlichen Erstgespräch nehmen wir alle Ihre Bedürfnisse auf, stellen Ihnen unsere Maßnahmen vor und erstellen einen individuellen Betreuungsplan.
Unsere Preise
zzgl. 3,00 € Hausbesuchspauschale pro Einsatz
Finanzierung durch die Pflegekasse
Diese Budgets stehen Ihnen zur Verfügung:
Entlastungsbetrag
nach §45b SGB XI
Dieses Budget steht Ihnen monatlich für qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge können angespart werden.
Beispiele für Leistungen:
- Reinigung des Haushalts
- Wäschepflege & Botengänge
- Begleitung bei Einkäufen
- Förderung von Alltagskompetenzen
- Gedächtnistraining & soziale Kontakte
Umwandlungsanspruch
nach §45a SGB XI
Wenn Sie Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpfen, können bis zu 40% davon für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt und genutzt werden.
Beispiele für Leistungen:
- Pflegegrad 2: bis zu 318,40 € / Monat
- Pflegegrad 3: bis zu 598,80 € / Monat
- Pflegegrad 4: bis zu 743,60 € / Monat
- Pflegegrad 5: bis zu 919,60 € / Monat
Verhinderungspflege
nach §39 SGB XI
Dieses Budget sichert die Versorgung bei Urlaub oder Krankheit der Hauptpflegeperson. Es kann auch stundenweise über das ganze Jahr verteilt in Anspruch genommen werden.
Beispiele für Leistungen:
- Stundenweise Betreuung zu Hause
- Gesellschaft leisten und soziale Präsenz
- Haushaltsführung während der Abwesenheit
- Begleitung zu Terminen
Bürozeiten: Mo-Do 7:30 - 14:30 Uhr
(Auch während der Bürozeiten kann es zu Außeneinsätzen kommen)
(Außerhalb der Bürozeiten steht Ihnen unsere Mailbox zur Verfügung)